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Welche Gesetze und Vorschriften kommen bei der Erstellung einer Krananlage zum Tragen?

KomNet Dialog 2143

Stand: 04.02.2009

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Welche Gesetze und Vorschriften kommen bei der Erstellung einer Krananlage zum Tragen?

Antwort:

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beim Bau und bei der Ausrüstung einer Krananlage zu berücksichtigen sind, wird unter Abschnitt II. der DGUV Vorschrift 53 „Krane“ beschrieben. Dazu zählen das Produktsicherheitsgesetz mit der Maschinenrichtlinie (9. ProdSV) und die Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und der Bauordnungen der Länder zu beachten.

Da die Kranart (z. B. Brückenkran, Portalkran, Ausleger- Drehkran,…etc.) und das Einsatzgebiet nicht beschrieben wurden, muss noch darauf hin gewiesen werden, dass auch noch spezifische Vorschriften zur Anwendung kommen können, z. B.:

- Winden Hub- und Zuggeräte BGV D8,

- Explosionsschutzregeln EX-RL, BGR 104,

- Höhenbewegliche Steuerstände von Kranen BGR 108,

- Richtlinien für Funkfernsteuerungen ZH1/547,

- Wegbegrenzer… VDI 3575,

- Distanzierungseinrichtungen VDI 3651

- Sicherer Betrieb v. gleislosen Fahrzeugkranen BGI 672, BGI 610,

- …

Zur Ermittlung der speziell anzuwendenden Vorschriften sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Arbeitsschutzverwaltung in Verbindung setzen.


Das angesprochene Regelwerk wird im Internet z.B. unter https://publikationen.dguv.de/ (Berufsgenossenschaftliches Regelwerk) und https://osha.europa.eu/en/safety-and-health-legislation oder http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032/ angeboten.