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Ist die Alleinarbeit eines Maschinisten in der Schaltwarte eines Wasserwerks in Arbeitsschutzvorschriften geregelt?

KomNet Dialog 21071

Stand: 04.11.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Einzelarbeitsplätze, Alleinarbeit

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Frage:

Im Ablaufschema zur Ermittlung der Notwendigkeit von Notsignal-Anlagen gemäß BGR 139-Anhang 1 wird gefragt: "Tätigkeiten in Arbeitsschutzvorschriften geregelt?" In meinem Fall geht es um die Tätigkeit eines Maschinisten in einer Schaltwarte eines Wasserwerkes (Alleinarbeit). Ist diese in Arbeitsschutzvorschriften geregelt?

Antwort:

Anhang 1 der DGUV Regel 112-139 (früher: BGR 139) enthält ein Ablaufschema für die Entscheidung des Einsatzes von
Personen-Notsignal-Anlagen bei Einzelarbeitsplätzen. In der ersten Verzweigung/Entscheidung des Diagramms wird abgefragt, ob diese Tätigkeiten in Arbeitsschutzvorschriften geregelt sind. In der Tat finden sich in einigen Arbeitsschutzvorschriften spezielle Regelungen in Bezug auf Alleinarbeit, beispielsweise im § 9 Abs.7 der Gefahrstoffverordnung

"Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einer oder einem Beschäftigten allein ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder eine angemessene Aufsicht zu gewährleisten. Dies kann auch durch den Einsatz technischer Mittel sichergestellt werden."

Eine analoge Regelung speziell für die Tätigkeit in einer Schaltwarte ist uns allerdings nicht bekannt.

Der Arbeitgeber wird im § 8 Abs.2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, bei der Ausführung einer gefährlichen Arbeit in Alleinarbeit über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Zur Bewertung und Festlegung von Maßnahmen bei der Alleinarbeit sind z. B. die Ausführungen der DGUV Regel 112-139 zu beachten. Im Rahmen der Maßnahmen sind insbesondere die Überwachung, die Meldesysteme und die Organisation der Ersten Hilfe zu regeln.