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Ist es zulässig, kurzfristig (bis zum Ende des Arbeitstages) Kartons oder ähnliches auf dem Flur zu lagern?

KomNet Dialog 20959

Stand: 04.05.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Ist es zulässig, kurzfristig (bis zum Ende des Arbeitstages) Kartons oder ähnliches auf dem Flur zu lagern? Im konkreten Fall werden leere Pakete aus den Büros bis zum Abtransport durch das Reinigungspersonal in den Flur gestellt. Welche Vorschriften geben explizit dazu Informationen?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 (4), dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Weitere Anforderungen finden sich im Anhang zur ArbStättV unter der Nummer 1.8 Verkehrswege und 2.3 Fluchtwege und Notausgänge.

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 und die ASR A2.3.

In der ASR A1.8 ist unter dem Punkt 5 (3) Betreiben von Verkehrswegen nachzulesen, dass die erforderliche Mindestbreite der Verkehrswege (siehe Tabellen 2 und 3, Abb. 3) ständig freigehalten werden muss, damit sie jederzeit benutzt werden können.

Handelt es sich um Fluchtwege, müssen diese nach der ASR A2.3 (2) ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.

Fazit:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Lagerung von Kartons auf Verkehrswegen zu betrachten und entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Neben den o. g. Vorgaben ist auch die zusätzliche Brandlast, die sich durch die Kartons ergibt, mit zu betrachten. Es ist hierbei unerheblich, ob es sich nur um eine kurzfristige oder dauerhafte Lagerung handelt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.