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Muss für ein Firmenfahrzeug (Kfz) ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?

KomNet Dialog 19552

Stand: 14.10.2013

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Muss für ein Firmenfahrzeug (Kfz) ein Explosionsschutzdokument erstellt werden? Das Firmenfahrzeug ist ein Arbeitsmittel. Der Kraftstoff ist in gefahrdrohender Menge vorhanden. Muss daher nach BetrsichV ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?

Antwort:

Es kommt nicht darauf an, ob 0ttokraftstoff in gefahrdrohender Menge vorhanden ist, sondern eine explosionsfähige Atmosphäre muss in einer gefahrdrohenden Menge vorhanden sein.

In dem Kraftstofftank eines Fahrzeugs für Ottokraftstoffe liegt die Konzentration der Benzindämpfe oberhalb der oberen Explosionsgrenze; und beim Tanken ist die Menge an ex-fähiger Atmosphäre konstruktiv begrenzt (durch die Absaugung).

Deshalb braucht im Regelfall für ein KFZ kein Explosionsschutzdokument erstellt zu werden.

Gleichwohl sollte der Außendienst in Kraftfahrzeugen in der Gefährdungsbeaurteilung angesprochen werden; hier gibt es Verhaltensregeln, die der einzelne Fahrzeugführer berücksichtigen muss. Und auch der Arbeitgeber hat z. B. zu organisieren, dass die Fahrzeuge rechtzeitig auf Winterbereifung umgestellt werden oder dass genug frostgeschütztes Wischwasser im Vorratsbehälter des Wagens ist.