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Gibt es Vorgaben zur Art und Weise der Angabe von "Volt"- und "Watt"-Angaben auf elektrischen Produkten?
KomNet Dialog 19013
Stand: 22.07.2013
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Wo ist das Gesetz/die Verordnung, dass elektrische Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die Angaben zu Volt und Watt in lateinischer Schrift zu erfolgen haben, und nicht etwas in japnischer oder arabischer Schrift?
Antwort:
Die Antwort finden Sie im § 2 Abs. 2 Nr. 1 Niederspannungsverordnung (1. ProdSV; wortgleich auch in Anhang I Nr. 1a Richtlinie 2006/95/EG). Danach sind „Die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben“. Dies setzt voraus, dass diese wesentlichen Merkmale (dazu gehören z.B. die Angabe der Spannung und der Leistung) in einer Schrift erfolgen, die vom europäischen Verwender auch gelesen werden kann.