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Gibt es eine Richtlinie oder ähnliches, die beschreibt wie eine Schutzeinrichtung (Sicherheitszaun) eines Schweißroboters auszulegen ist?

KomNet Dialog 18984

Stand: 18.07.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Gibt es eine Richtlinie oder ähnliches, die beschreibt wie eine Schutzeinrichtung (Sicherheitszaun) eines Schweißroboters auszulegen ist? Mir geht es auch um die technischen Anforderungen eines Zugangstores zum Bestücken der Anlage.

Antwort:

Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen.

Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen.

Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Normenverzeichnisse.html) heranzuzeihen.

Für Roboter ist hier insbesondere auf die DIN EN ISO 102118-1 "Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Roboter" und DIN EN ISO 10218-2 "Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Robotersysteme und Integration" zu verweisen.

Auf die Fachinformationen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA-DGUV) zu kollaborierenden Robotern weisen wir hin.