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Ist bei der beschriebenen Installation einer Wasserstoffdruckgasflasche ein zusätzlicher H2-Detektor vorgeschrieben oder kann darauf verzichtet werden?

KomNet Dialog 18675

Stand: 05.06.2013

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

In unserem analytischen Labor haben wir eine zentrale Gasversorgung durch eine Wasserstoffdruckgasflasche. Diese steht in einem Sicherheitsschrank (FW 90) inklusive permanenter Absaugung und optischem Alarm bei Ausfall der Absaugung. Die Absperrarmatur der Druckgasflasche wird bei Nichtnutzung geschlossen. Zusätzlich erfolgt wöchentlich eine Dichtigkeitsprüfung mit schaumbildenden Mitteln der dauerhaft technisch dichten Leitungen durch das Laborpersonal. Ist ein zusätzlicher H2-Detektor (mobil oder fest installiert) vorgeschrieben oder empfohlen? Oder kann darauf verzichtet werden?

Antwort:

Die vorgesehenen Maßnahmen zum Explosionsschutz, nämlich Sicherheitsschrank mit permanenter, ausfallüberwachter Absaugung, die dauerhaft technisch dichte Gasleitung, welche regelmäßig überprüft wird, und die mit einer inneren Gasüberwachung ausgerüsteten Chromatographen reichen den Vorschriften ensprechend aus, um auf einen H2-Detektor verzichten zu können.

Dies gilt jedoch nur dann, wenn Personal vorhanden ist. Bei unbeaufsichtigten Analysen über Nacht ist sicherzustellen, dass bei Ansprechen der Lüftungsüberwachung des Sicherheitsschrankes die Gaszufuhr aus der Flasche unterbrochen wird.

Gleiches gilt für die innere Gasüberwachung des Chromatographen.

Die dauerhaft technisch dichte Gasleitung stellt für den Nachtbetrieb kein Problem dar.