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Ist es korrekt, dass beim Sägen von kesseldruckimprägnierten Hölzern giftige Dämpfe freigesetzt und eingeatmet werden können?

KomNet Dialog 17096

Stand: 19.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Ist es korrekt, dass beim Sägen von kesseldruckimprägnierten Hölzern giftige Dämpfe freigesetzt und eingeatmet werden können? Wo bekommt man diesbezüglich Informationen?

Antwort:

In der DGUV Information 209-043 "Holzschutzmittel- Handhabung und sicheres Arbeiten" wird im Kapitel "Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern" angeführt:


"Bei der spanenden Bearbeitung imprägnierter Hölzer muss berücksichtigt werden, dass in den Stäuben und Spänen auch die Holzschutzmittel enthalten sind. Bei der Anwendung chromathaltiger Holzschutzmittel ist daher bis zum Abschluss der Fixierung mit krebserzeugenden Chrom(VI)-Verbindungen zu rechnen. Bei der Anwendung borhaltiger Holzschutzmittel enthalten die Stäube Borverbindungen, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit und als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden (Reproduktionstoxisch Kategorie 2)...."

In der DGUV Information 209-043 werden auch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit imprägnierten Holzprodukten aufgeführt.


Auf die Anforderungen der TRGS 553 - Holzstaub und die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführte Felduntersuchung zu "Arbeitsplatzbelastungen bei der Verwendung von bioziden Produkten, Teil 4 - Holzschutzmittel" weisen wir hin.