Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie lange darf eine Palette mit einem Gefahrstoff im Rahmen der Beförderung in einer Umschlaghalle aufbewahrt werden? Wie ist der Begriff Lagerung nach § 2 Abs.5 GefStoffV zu verstehen?

KomNet Dialog 16483

Stand: 26.06.2012

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

Favorit

Frage:

Die "Lagerung" ist im § 2, Abs. 5, GefStoffV 2010 im Vergleich zur GefStoffV 1999 neu bzw. wie folgt geregelt: "Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags." Wie ist dieses zu verstehen? Wie lange darf eine Palette mit einem Gefahrstoff im Rahmen der Beförderung in der Umschlaghalle aufbewahrt werden? Bitte nennen Sie mal ein par Beispiele, die dieses deutlich darstellen. Z. B. 1. Die Ware ist am Dienstag um 12:00 Uhr geliefert. Muss diese am Mittwoch bis 12:00 Uhr beladen werden, oder darf spätestens bis Mittwoch 24:00 Uhr in der Umschlaghalle stehen.. 2. Die Ware ist am Freitag um 12:00 Uhr geliefert. Darf diese spätestens am Montag bis 24:00 Uhr beladen werden.

Antwort:

Für die Lagerzeit von Paletten mit Gefahrstoffen in einer Umschlaghalle gem. § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt: grundsätzlich maximal 24 Stunden nach Bereitstellung.

Zu den von Ihnen genannten Beispielen heißt das:
- Dienstag 12:00 Uhr geliefert, Mittwoch bis 12:00 Uhr beladen.
- Die Formulierung "oder am darauffolgenden Werktag" bezieht sich auf einen Feiertag in der Woche, z.B. Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt. Beispiel: Mittwoch, 06. Juni 2012 um 22.45 Uhr geliefert, Freitag, also nächster Werktag (08. Juni ) bis 22: 45 Uhr beladen.
- Gleiches gilt für die Regelung an Sonnabenden. Beispiel: Freitag 12:00 Uhr geliefert, Samstag 12:00 Uhr geladen. Samstag 12:00 Uhr geliefert, Montag 12:00 Uhr beladen.