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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es Grenzwerte für die Entfernung von Sendepunkten zu Arbeitsplätzen im W-LAN-Netz?

KomNet Dialog 15576

Stand: 28.02.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder

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Frage:

In einem Gebäudekomplex soll eine Anlage für drahtlose Verbindungen in das Internet eingerichtet werden. Hierzu besteht die Überlegung, wenige Netzpunkte mit großer Sendeleistung einzurichten. Es stellt sich nun die Frage, ob es nicht besser und weniger belastend für die dort Beschäftgten ist, viele einzelne Netzpunkte mit geringer Sendeleistung zu installieren. Gibt es Grenzwerte für die Entfernung von Sendepunkten zu Arbeitsplätzen (z. B. in Abhängigkeit von der Sendeleistung)?

Antwort:

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat hierzu folgende Informationen bereitgestellt:


"Bluetooth, Wireless Local Area Networks und Ultrawideband (UWB) sind Anwendungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, mit deren Hilfe verschiedene Geräte zur Telekommunikation und Datenverarbeitung kabellos und mobil miteinander verbunden werden.


Bluetooth

Der Nahbereichs-Funk Bluetooth zielt vorrangig auf die Kopplung von Peripheriegeräten im Bürobereich ab (zum Beispiel PC, Notebook, Laptop und Palmtop, Organizer, Drucker, Scanner). Auch viele Smartphones enthalten einen Bluetooth-Sender.

Der verwendete Frequenzbereich liegt zwischen 2400 und 2483 MHz.

Bluetooth verfügt über drei Sendeleistungsklassen:


  • Klasse 1: Sendeleistung maximal 100 mW

für Anwendungen mit Reichweiten bis circa 100 Meter,

  • Klasse 2: Sendeleistung maximal 2,5 mW

für Reichweiten im Bereich des Büroarbeitsplatzes bis zu einigen 10 Metern,

  • Klasse 3: Sendeleistung maximal 1 mW

für Anwendungen im unmittelbaren Nahbereich bis circa 10 Meter.

Viele der auf dem Markt befindlichen Geräte werden den Klassen 2 und 3 zugeordnet.


WLAN

WLAN wird zum Aufbau lokaler Computer-Netzwerke verwendet. Über werksseitig eingebaute Funkschnittstellen in Laptop- und Tablet-Computern oder über entsprechende Einsteckkarten können die Geräte kabellos miteinander vernetzt werden. Zentrale Zugangspunkte (Access Points, Hot Spots) ermöglichen die Anbindung an übergeordnete Netzstrukturen, im beruflichen Bereich zum Beispiel an ein firmeneigenes Datennetz. Auch viele Smartphones enthalten eine WLAN-Schnittstelle. An öffentlichen Orten wie z.B. in Hotels oder an Flughäfen, aber auch im privaten Bereich sind damit kabellose Internetverbindungen ohne Nutzung eines Mobilfunknetzes möglich.

Wie Bluetooth nutzt auch WLAN das 2,4 GHz-Frequenzband. Zudem dürfen Frequenzen zwischen 5 und 6 GHz genutzt werden.

Die maximal zulässige Strahlungsleistung der Geräte ist vom verwendeten Frequenzbereich abhängig:


  • Frequenzbereich um 2400 MHz: 100 mW EIRP
  • Frequenzbereich von 5150 bis 5350 MHz: 200 mW EIRP bei einer Nutzung ausschließlich innerhalb geschlossener Räume und
  • Frequenzbereich von 5470 bis 5725 MHz: 1 W EIRP.


Frequenzen über 5250 MHz dürfen nur mit automatischer Leistungsregelung genutzt werden, andernfalls gelten 50 % niedrigere Höchstwerte.


Empfohlene Grenzwerte werden eingehalten

Untersuchungen im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms haben ergeben, dass Immissionen von WLAN- und Bluetooth-Geräten in typischen Heim- oder Büroumgebungen deutlich unterhalb der empfohlenen Grenzwerte liegen (siehe Vorhaben Bestimmung der Exposition bei Verwendung kabelloser Übermittlungsverfahren im Haushalt und Büro).

In Situationen, wie etwa beim Arbeiten mit dem Laptop auf dem Schoß, wobei sich der WLAN-Sender je nach Geräteausführung unmittelbar über dem Oberschenkel befinden kann, sind lokal Expositionen wie beim Telefonieren mit dem Handy möglich. Soweit von den Herstellern Mindestabstände für den körpernahen Betrieb angegeben werden, sollten diese beachtet werden.

Weitere Informationen zum Thema Bluetooth und WLAN sind im Infoblatt Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN zu finden."


Weitere Informationen zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern wie WLAN oder Bluetooth finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).


Aus medizinischer Sicht stellen die derzeitigen Grenzwerte den Gesundheitsschutz sicher. D. h., es ist nicht mit negativen Gesundheitlichen folgen zu rechnen. Die tatsächlichen Belastungen liegen in der Regel sogar deutlich unterhalb der zulässigen Werte. Trotzdem gibt es immer wieder Klagen über Gesundheitsstörungen. Entsprechende Forschungsvorhaben haben bislang nicht zu einem Nachweis negativer Auswirkungen geführt. Auch auf europäischer Ebene wird die Situation in gleicher Weise beurteilt.


Den Schutz vor Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder regelt in Deutschland die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Sie gibt vor, dass Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber mögliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder ermitteln sowie bewerten und falls nötig, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen. Konkretisiert werden die Vorgaben der EMFV durch die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF). Sie sind in drei Teile gegliedert: statische und niederfrequente elektromagnetische Felder (TREMF NF), hochfrequente elektromagnetische Felder (TREMF HF) sowie durch Magnetresonanzverfahren (TREMF MR). Die Technischen Regeln können von der Homepage der BAuA bezogen werden ( https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TREMF/TREMF.html ). In Teil 1 der TREMF HF in Tabelle A1.1 sind verschiedene Expositionssituationen für Beschäftigte dargestellt und die Notwendigkeit einer gesonderten Bewertung hinsichtlich der Gefährdung durch elektromagnetischen Felder (ausgenommen hiervon sind besonders gefährdete Beschäftigte wie Trägerinnen/ Träger aktiver Implantate). Dort ist ebenfalls zu entnehmen, dass eine Bewertung bei drahtlosen Kurzstreckenkommunikationsgeräten nicht notwendig ist, da eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.