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Kann eine nicht identifizierte Substanz ohne CAS-Nummer und ohne EG-Nummer < 1 t/a hergestellt/importiert werden?
KomNet Dialog 14894
Stand: 09.11.2011
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Kann eine nicht identifizierte Substanz, ohne CAS-Nummer, ohne EG-Nummer (2xx-xxx-x, 4xx-xxx-x, 5xx-xxx-x, 6xx-xxx-x oder 9xx-xxx-x) in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, wenn die Menge < 1 t/a ist? Registrierungspflicht für eine Substanz gemäß REACH besteht ja nicht, wenn die Menge < 1 t/a ist. Bestehen außer den REACH-/CLP-Verordnungen weitere Anmelde-/Registrierungspflichten für genannte Substanzen?
Antwort:
Ja, es ist richtig, dass wenn die Jahresmenge unter einer Tonne bleibt, eine Registrierung nach REACH nicht notwendig ist. Es hängt aber von der Substanz ab, ob andere Regelungen oder Beschränkungen in Betracht kommen. Ohne genaue Kenntnis des Stoffes und seiner inhärenten Stoffeigenschaften (insbesondere toxikologische und ökotoxikologische Daten) sowie des vorgesehenen Einsatzgebietes ist eine Auskunft nicht möglich. Auf jeden Fall sind Beschränkungen auf EU-Ebene (z. B. REACH Anhang XIV und XVII) und durch nationales Recht zu beachten, die keiner solchen Mengenschwelle unterliegen.
Auch wenn keine Registrierung notwendig ist, so sind doch einige andere Vorschriften nach REACH-Verordnung und CLP-Verordnung relevant. Bei gefährlichen Stoffen beispielsweise ist u. a. ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und entsprechend weiterzugeben sowie eine Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister notwendig.
Auch wenn keine Registrierung notwendig ist, so sind doch einige andere Vorschriften nach REACH-Verordnung und CLP-Verordnung relevant. Bei gefährlichen Stoffen beispielsweise ist u. a. ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und entsprechend weiterzugeben sowie eine Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister notwendig.