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Müssen beim Rasenmähen mit einem benzingetriebenen Handrasenmäher Sicherheitsschuhe getragen werden?
KomNet Dialog 14738
Stand: 10.10.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA
Frage:
Müssen beim Rasenmähen mit einem benzingetriebenen Handrasenmäher Sicherheitsschuhe getragen werden?
Antwort:
In der DGUV Regel 114-017 "Gärtnerische Arbeiten" wird unter Ziffer 3.2.3.1 "Mäharbeiten" ausgeführt:
"Beim Mähen mit handgeführten Mähern sind Sicherheitsschuhe zu tragen."
Weitere Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" zu entnehmen.
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.