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Welche Qualifikation wird zum Freimessen beim Einsteigen in Kanäle oder Schächte benötigt?

KomNet Dialog 43115

Stand: 10.09.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Beim Einsteigen in Kanäle oder Schächte sind doch Freimessungen notwendig. Benötigt man für diese Freimessungen eine besondere Erlaubnis/Berechtigung oder Schulung? Oder ist die Einführung durch den Lieferanten der Messgeräte in die Messung ausreichend?

Antwort:

In der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" ist hierzu unter Abschnitt 4.3.5.3 folgendes nachzulesen:


"Mit dem Freimessen dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.


Die Fachkunde bezieht sich auf:

•die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren,

•die zu messenden Gefahrstoffe,

•die betrieblichen Verhältnisse, z. B. Beschaffenheit der Behälter, Silos und engen Räume, mögliche Einbauten, welche die Probenahme beeinflussen können.


Vor Aufnahme der Arbeiten in Tanks und Räumen auf Wasserfahrzeugen und Schwimmenden Anlagen sind zusätzlich zur TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in Räumen“ die besonderen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 45 „Schiffbau“ zu beachten.


Die Fachkunde kann z. B. nach dem DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach der DGUV Regel 113-004“ erworben werden."


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.