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Kann eine Brandschutztür zur Abgrenzung einer Ex-Zone 1 und einer Nicht-Ex-Zone dienen?

KomNet Dialog 14099

Stand: 16.07.2011

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Kann eine Brandschutztür zur Abgrenzung einer Ex-Zone 1 und einer Nicht-Ex-Zone dienen?

Antwort:

Üblicherweise wird die Umgebung eines explosionsgefährdeten Bereiches, z. B. der Ex-Zone 0 (Innere eines Behälters) meist noch die Zone 1 (Austrittsstellen, Flansche, lösbare Verbindungen an Behälter) aufweisen. Und die Umgebung der Ex-Zone 1 meist noch Zone 2 aufweisen. Dies gilt unter der Prämisse, dass keine sonstigen Maßnahmen, wie Lüftung, Absaugung, gasdichte Begrenzungen o. ä. greifen, die eine Zonenausweisung verändern.

Ob die Brandschutztür eine wirksame Barriere ist, um eine Zonenfreiheit zu gewährleisten, hängt von der Ausführung der Brandschutztür (z.B. als Rauchdicht, siehe Zulassungsbescheid), von den Strömungsverhältnissen im Raum (durch Lüftung und Temperaturunterschiede bewirkt) und vom physikalischen Zustand der explosionsfähigen Atmosphäre ab; d.h. ob ein explosionsfähiges Gas (leichter oder schwere als Luft?) oder ein explosionsfähige Atmosphäre auf Grund einer entzündlichen Flüssigkeit oder explosionsfähigen Staubes vorhanden ist.

Nach Ermittlung der Parameter kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abgeschätzt werden, ob die Brandschutztür eine wirksame Barriere darstellt.