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Wo finde ich eine Definition für ein "Sicherheitsmesser"? Wie muss dieses beschaffen sein?

KomNet Dialog 12858

Stand: 21.06.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Wo finde ich eine Definition für ein "Sicherheitsmesser"? Wie muss dieses beschaffen sein?

Antwort:

Als Sicherheitsmesser werden Messer bezeichnet, die, neben einer ergonomischen Griffgestaltung, eine selbsttätige Klingensicherung aufweisen. D.h. sie sind so gestaltet, dass sich der Beschäftigte an der Klinge beim Schneidevorgang im Normallfall nicht verletzen kann. Dies wird z.B. erreicht dadurch, dass das Messer nach dem Schneidevorgang oder bei Wegfall der Schneidebelastung selbsttätig in den Messergriff zurückschnellt. Alternativ ist ein Sicherheitsmesser mit einer federbelasteten Klingenschutzkappe ausgerüstet. Die Schutzkappe schnellt automatisch über die Klinge, sobald diese das Schneidgut verlässt - und blockiert, auch wenn der Schieber gedrückt bleibt.


Hinweis:

Auf die Informationen der Information "Schnitt- und Stichverletzungen der Hände – Schutzmaßnahmen" der BG RCI möchten wir hinweisen.