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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Metallgebinde beim Umfüllen geerdet werden?

KomNet Dialog 12442

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

In einem kunststoffverarbeitenden Betrieb werden Kunststoffe mit Tetrahydrofuran geklebt. Siedepunkt 66 °C, Flammpunkt -20 °C, Einstufung: leichtentzündlich. Die Anlieferung erfolgt in Metallgebinden mit einem Inhalt von ca. 20 Liter. Aus diesen Gebinden wird das Produkt unter Zuhilfenahme eines Kunststofftrichters in Behälter umgefüllt, die ein Volumen von ca. 18 Litern haben. Der Hintergrund dafür ist, dass an den 18 Liter-Behältern Abfüllhähne angebracht sind. Anschließend werden über die Abfüllhähne 2 Liter-Metallbehälter befüllt. Dieses Umfüllen findet in einem Lagerraum mit technischer Lüftung (Ex) statt. Im Produktionsberreich werden aus den 2 Liter-Gebinden Kunststoffflaschen (Inhalt 50 - 500 ml) befüllt, die dann für den eigentlichen Klebevorgang verwendet werden. Frage: 1. Welche Maßnahmen gegen statische Aufladung der Behältnisse sind erforderlich, oder kann aufgrund der kleinen Mengen hier von einer Erdung abgesehen werden. 2. Welche "einfachen" Methoden gibt es, anhand der Stoffdaten und Volumina bzw. Materialien der Behälter zu ermitteln, welche Maßnahmen gegen statische Aufladung erforderlich sind. Gibt es evtl. "Mengengrenzen" oder einzuhaltenden maximale Fließgeschwindigkeiten o.Ä. ? 3. Tetrahydrofuran kann unter Einwirkung von Sauerstoff/Luft Peroxide bilden. Welche Lagerbedingungen müssen gegeben sein, um dies zu verhindern? Die Angaben der Sicherheitsdatenblätter und Gestis sind nicht eindeutig bzw. enthalten unterschiedliche Temperaturangaben. Das Gefahrstofflager hat eine Temperatur im Bereich 15 - 30 °C.

Antwort:

Zu 1.
Maßnahmen zur Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen sind der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" zu entnehmen.

In der TRGS 727 wird in große, mittlere und kleine Behälter unterschieden. Kleine Behälter im Sinne der TRBS sind Behälter mit einem Volumen V ≤ 1 m3 (Abschnitt 4.5 TRGS 727). Sie sind in der Regel aus Metall oder beschichtetem Metall, aus Kunststoffen oder umwehrten und ummantelten Kunststoffen oder aus Glas hergestellt.

Während des Befüllens und Entleerens des Behälters müssen alle leitfähigen oder ableitfähigen Teile des Systems elektrisch verbunden und geerdet sein. Eine Volumenuntergrenze ist nicht angegeben.
Hinweis: Ein Metalltrichter darf nicht, wie z. B. durch eine Kunststoffmuffe, vom Behälter isoliert sein. Isolierende Teile, wie z. B. Kunststofftrichter, dürfen nicht eingesetzt werden.

Zu 2.
Maßnahmen sind der TRGS 727 zu entnehmen

Zu 3.
In der Gestis-Stoffdatenbank wird zu den Lagerbedingungen von Tetrahydrofuran u.a. folgendes ausgeführt:
Keine Lebensmittelgefäße verwenden - Verwechslungsgefahr!
Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen.
Möglichst im Originalbehälter aufbewahren.
Zerbrechliche Gefäße nur bis 2 Liter Inhalt verwenden.
Behälter dicht geschlossen halten.
Empfohlen wird Lagerung bei Raumtemperatur.
Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Kleinere Gebinde in Schränken mit Auffangwanne aufbewahren.
Vor Lichteinwirkung schützen.
Vor Luft-/Sauerstoffzutritt schützen.
Unter Stickstoff aufbewahren.
Zur Vermeidung der Peroxidbildung wird empfohlen, Stabilisatoren zuzugeben z.B. Hydrochinon oder Butylhydroxytoluol.
Die maximal zulässigen Lagermengen sind der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten - Läger (TRbF 20) zu entnehmen.
Unzulässig ist die Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemein zugänglichen Fluren, auf Dächern, in Dachräumen und Arbeitsräumen.

Sofern die Informationen des Sicherheitsdatenblattes bzw. der Gestis-Stoffdatenbank für die Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend sind, müssen weieter Informationen entsprechend § 7 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung beschafft werden. Diesbezüglich sollte vorrangig der Hersteller angesprochen werden, auch damit dieser sein Sicherheitsdatenblatt den Erfordernissen entsprechend anpassen kann.