KomNet-Wissensdatenbank
Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in Wohnstätten
KomNet Dialog 1223
Stand: 13.10.2006
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Heimarbeiterinnen, Heimarbeiter
Frage:
Im Rahmen eines Seminars an der Uni Köln beschäftigen wir uns mit Arbeitsschutz in pädagogischen Arbeitsfeldern. Wir untersuchen die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in Wohnstätten und benötigen dazu noch die gültigen bzw. zuständigen Vorschriften. Für die Zusendung danken wir vorab.
Antwort:
Es gibt zur Zeit zwei Arbeitsfelder, bei denen Wohnungen als Arbeitsräume für Arbeitnehmer/innen in Frage kommen:
1. Heimarbeiter i.S. des Heimarbeitsgesetzes
2. Telearbeiter
Je nach Arbeitsfeld anzuwendende Vorschriften sind z.B. das Arbeitsschutzgesetz, das Heimarbeitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitszeitgesetz, die Gefahrstoffverordnung, etc..
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften sind im Internet z.B. unter https://www.mags.nrw/gesunder-arbeitsplatz abrufbar. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei den für den Heimarbeitsschutz zuständigen Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz. Die Anschriften der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz finden sich im Internet unter: https://www.mags.nrw/arbeitsschutz --> Arbeitsschutz in ...