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Muss für jede gleichartige Pulverbeschichtungsanlage eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?

KomNet Dialog 11498

Stand: 14.06.2012

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Hallo, in einer Halle stehen mehrere Pulverbeschichtungsanlagen. Für eine Pulverbeschichtungsanlage wurde eine Gefährdungsbeurteilung druchgeführt und das Ex-Dokument erstellt. Muss für die anderen Kabinen ebenfalls eine separate Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und ein Ex-Dokument erstellt werden?

Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen (Arbeitsplätzen) die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ist. (§ 5 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Weiter ist ausreichend, wenn bei gleichartiger Gefährdungssituation die Beurteilung zusammengefasste Angaben enthält (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG).


Die konkreten Gefährdungsbeurteilungen (GBU) der § 3 Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV und § 7 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV nehmen auf § 5 ArbSchG Bezug, so dass die o.g. Aussagen auch für diese konkreten Beurteilungen gelten.


Das Explosionsschutzdokument ist im Rahmen der Pflichten nach § 3 BetrSichV zu erstellen und vorzuhalten (§ 6 Abs. 1 BetrSichV).


Sofern die Pulverbeschichtungsanlagen alle gleichartig sind, die Aufstell- und Umgebungsbedingungen auch gleichartig sind; Ebenso die Prozess- und Hilfsstoffe gleich sind, ist es ausreichend eine Maschine inkl. der Umgebung zu beurteilen. In der Dokumentation (GBU und Explosionsschutzdokument) muss aber die tatsächliche Anzahl, die Lage und Ausdehnung der Bereiche (z.B. der Explosionsschutzzonen) ersichtlich sein. Dies ist insbesondere auch bei der Ermittlung der Prüffristen und des Prüfumfangs der einzelnen Anlage relevant.

Es sollte in der Dokumentation der Beurteilung darauf hingewiesen werden, dass die anderen Anlagen wegen der völligen Gleichheit nicht einzelnen beurteilt wurden, sondern lediglich die Einzel-Beurteilung auf diese Anlagen übertragen wurde.