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Fallen Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung?

KomNet Dialog 10490

Stand: 08.03.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Rechtsvorschriften

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Frage:

Fallen Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung?

Antwort:

Bundesfreiwilligendienstleistende (früher: Zivildienstleistende) sind keine Mitarbeiter der Dienststelle, in der sie tätig sind, sondern stehen wie der Beamte oder Soldat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Arbeitsschutzvorschriften mit Geltung für Beamte und Soldaten sind entsprechend anzuwenden.

Gemäß § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zählen Beamte und Soldaten zu den Beschäftigten im Sinne dieses Gesetzes. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sind demgemäß auch für  Bundesfreiwilligendienstleistende durchzuführen.