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Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einem Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, ...

Stand: 01.10.2018

Dialog: 42470

Kann eine Vorsorgeuntersuchung von einem nicht berechtigten Arzt durchgeführt und das Ergebnis im Nachhinein von einem berechtigten Arzt anerkannt werden?

Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die ...

Stand: 07.06.2017

Dialog: 18306

Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG erlassene Rechtsverordnung. Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den mit dearbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt rechtsverbindlich.  Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den untersuchenden Arzt gestellten Anforderungen rechtsverbind ...

Stand: 06.06.2017

Dialog: 14231

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „A ...

Stand: 19.04.2015

Dialog: 23648