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Rechercheergebnisse

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Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

. Kann er dies nicht, so hat er die Anforderungen nach Titel V – nachgeschaltete Anwender – zu erfüllen (z.B. eigener Sicherheitsbericht). Wird ein neuer Stoff durch chemische Umwandlung hergestellt, muss dieser nach Titel II registriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Stoff in oder außerhalb der EU vermarktet wird. REACH bezieht sich grundsätzlich auf die Herstellung von Stoffen. ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

Als nachgeschalteter Anwender haben Sie in der Vorregistrierungsphase keinerlei Aufgaben. Die Vorregistrierung beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Am 1. Januar 2009 veröffentlicht die Agentur auf ihrer Webseite eine Liste mit diesen Stoffen incl. Stoffnamen und EINECS- bzw. CAS-Nummer. Anhand dieser Liste können Sie erkennen, ob Ihr gewünschter Stoff registriert ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

Chemicals Agency (ECHA), 2017, ISBN: 978-92-9020-042-0, Seiten 129, PDF-Datei, DOI: 10.2823/406347)Nach dem vorliegenden Beispiel muss dem Abnehmer des Kugelschreibers also mitgeteilt werden, dass sich der "Kandidatenstoff" Blei in der Kugelschreibermine befindet. Dazu sind zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit dem Kugelschreiber ggf. zusätzliche Informationen anzugeben, die aufgrund ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281