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Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

und – bezogen auf die Masse – je höher das Volumen, desto größer ist die Wirkung (Volumenbeladung von Makrophagen). Der AGW für A-Staub ist dichtebasiert und liegt aktuell bei 1,25 mg/m3. Dieser Wert entspricht dichtebezogen 3 mg/m3 Schweißrauch.Eine Absenkung der Auslöseschwelle aufgrund der spezifischen Wirkung einer eisenhaltigen Mischstaubexposition (Siderofibrose) von 3 mg/m3 Schweißrauche ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

, eine „Pflichtvorsorge“ nach ArbMedVV beinhaltet somit auch keine „Bescheinigung der Eignung“, sondern hat einen reinen Vorsorgecharakter. Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen gelten strenge rechtliche Regeln, sie sind rechtlich eindeutig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abzugrenzen. Das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist ein hohes Rechtsgut, welches es zu beachten gilt. In § 3 Abs. 3 ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931