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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

oder des betriebsärztlichen Dienstes. Dies kann im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der Einsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2 organisiert werden.Die Festlegung des Inhaltes und des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 und deren Aufteilung auf Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt durch den Unternehmer unter Berücksichtigung ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

für erforderlich, so bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (§ 6 Abs.4 ArbMedVV). Entsprechend § 8 Abs. 1 ArbMedVV muss der Arbeitgeber im Falle von ärztlich empfohlenen Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen.Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.“Insofern handelt es sich für die Beschäftigten im Falle einer Pflichtvorsorge tatsächlich nicht um eine Pflichtuntersuchung, da die eigentliche Untersuchung nach erfolgter Aufklärung durch den Arzt/die Ärztin seitens der Beschäftigten abgelehnt werden kann. Die Durchführung der kompletten Vorsorge einschließlich ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931