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Darf ein Betriebsarzt als Arbeitgeber bei seinen eigenen Mitarbeitern selbst die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchführen?

Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbeitg ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 26559

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

einer eigenen Praxis ausübt, stellt sich die Frage, inwieweit die Grundsätze der Übergabe bzw. Aufgabe der Praxis auf ihn anwendbar sind.Wechselt der Betriebsarzt, so muss die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Mitarbeiters zur Übergabe seiner Patientenakten an den nachfolgenden Arzt eingeholt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Patient den Nachfolger des Betriebsarztes ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

konkretisierten Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllt sind (Vermutungswirkung, § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Darüber hinaus gibt es noch die sog. Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME): Diese beruhen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931