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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

oder des betriebsärztlichen Dienstes. Dies kann im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der Einsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2 organisiert werden.Die Festlegung des Inhaltes und des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 und deren Aufteilung auf Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt durch den Unternehmer unter Berücksichtigung ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Erfordert das Ausschlagen eines Angebots zur Vorsorge gemäß § 5 Abs. 1 ArbMedVV durch Beschäftigte aktives Handeln oder ist ein Nichthandeln ausreichend? Müssen die Beschäftigten sich zwingend mit einer Stellungnahme melden?

kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsvorsorge im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 ArbMedVV angeboten hat."Insbesondere möchten wir Nummer 3 Form des Angebots Absatz 3 hervorheben. Hier wird ausgeführt:"Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür ...

Stand: 18.07.2024

Dialog: 43983

In welcher Art und Weise muss Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

an der Vorsorge bescheinigt wird. (3) Anschließend ist dem oder der Beschäftigten die betriebsspezifische Verfahrensweise zu erläutern, wie er oder sie einen Termin mit dem für die arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragten Arzt oder der hierfür beauftragten Ärztin erhalten kann. Es kann auch ein Hinweis auf einen Termin sein, an dem ein Untersuchungsmobil den Betrieb anfährt oder der Betriebsarzt bzw ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 43813