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Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42470

Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 14231

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.In der arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema Delegation des BMAS wird unter der Überschrift "Was ist bei Delegation zu beachten?" Folgendes ausgeführt:"(...)b) Personen mit anderer Qualifikation Verfügen anders qualifizierte Personen nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf ...

Stand: 13.06.2025

Dialog: 23648