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Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

, sind unter § 3 ASiG genannt.Konkretisiert werden die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Fachkunde der Betriebsärzte/Betriebsärztinnen unter § 3 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Auf die weiteren Informationen und Handlungshilfen zur "Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung" weisen wir ebenfalls hin.Nach § 3 der DGUV Vorschrift 2 kann der Unternehmer ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 14231

Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42470

Kann eine Vorsorgeuntersuchung von einem nicht berechtigten Arzt durchgeführt und das Ergebnis im Nachhinein von einem berechtigten Arzt anerkannt werden?

Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...

Stand: 07.06.2017

Dialog: 18306

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten ...

Stand: 13.06.2025

Dialog: 23648