Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Müssen Konditoren und Bäcker im Rahmen der arbeitsmedizinschen Vorsorge zahnärztlich untersucht werden? Sind auch Lungenfunktionsprüfungen regelmäßig durchzuführen?

Grundlegend für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Im Anhang der ArbMedVV werden verschiedene Tätigkeiten aufgeführt, die einen Anlass zur Pflicht- oder Angebotsvorsorge auslösen.So schreibt der Anhang der ArbMedVV Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 j eine Pflichtvorsorge bei "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Überschreitung eine ...

Stand: 19.03.2024

Dialog: 13225

Muss bei der Vorsorge bei Tätigkeiten mit regelmäßiger Belastung durch natürliche UV Strahlung eine Hautuntersuchung des ganzen Körpers auf Auffälligkeiten, im Sinne einer Hautkrebsfrüherkennung, durchgeführt werden?

durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr pro Tag arbeitsmedizinische Vorsorge bei ihrem Betriebsarzt oder ihrer Betriebsärztin anbieten müssen (Angebotsvorsorge).[...]Ziel ist es, arbeitsbedingte Beanspruchungen zu erfassen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. In diesem Sinne handelt ...

Stand: 15.07.2025

Dialog: 44160

Gelten die Vorgaben bzgl. Vorsorgeuntersuchungen zu Feuchtarbeit auch beim Arbeiten mit Fingerlingen?

Folgendes:(1) Die allgemeinen Vorgaben in Abschnitt 4 der AMR 3.2 sind zu berücksichtigen. Der folgende Absatz enthält hierzu spezielle Ausführungen. Unberührt bleiben Vorgaben in anderen Arbeitsmedizinischen Regeln.(2) Vorsorgeanlässe für die in dieser Technischen Regel angesprochenen Tätigkeiten und Gefährdungen sind insbesondere:(...)2. Angebotsvorsorge(...)b) bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr ...

Stand: 22.12.2022

Dialog: 30876

Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298