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Sind Voruntersuchungen bzw. eine regelmäßige Nachuntersuchung vom Gesetzgeber für Tätigkeiten in einer Klimakammer, vorgeschrieben?

mit physikalischen Einwirkungen" Absatz 1 des Anhangs der ArbMeddVV gilt:Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können;2.Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25 °Celsius und kälter);Nähere Erläuterungen, wann es sich um eine Tätigkeit mit extremer Hitzebelastung handelt, können der AMR Nr. 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ...

Stand: 21.07.2021

Dialog: 43564

Ist bei einer Reise in ein Land, das zu den "warmen Ländern" gehört, eine Vorsorgeuntersuchung Pflicht?

bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Für den Fall gilt "abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind." Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen sowie sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen ...

Stand: 20.12.2024

Dialog: 9449

Nach welchen Vorschriften müssen Küchenmitarbeiter arbeitsmedizinisch 'betreut' werden und in welchen Abständen? Handelt es sich um eine Angebotsvorsorge?

, aber weniger als vier, bedingt eine Angebotsvorsorge (Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e Anhang ArbmedVV).Relevant können evtl. Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können oder Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25° Celsius und kälter) gemäß Teil 3 Anhang ArbmedVV sein. Ebenfalls zu prüfen ist, ob Tätigkeiten mit Lärmexposition oder Exposition durch Vibrationen ...

Stand: 19.06.2019

Dialog: 12458

Wie lang muss bei abgelehnter Angebotsvorsorge die Frist zur Wiedervorstellung formuliert werden?

Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen spätestens 24 Monate,c) bei allen nicht in Buchstabe a oder b genannten Vorsorgeanlässen spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.(3) Jede weitere Vorsorge ...

Stand: 29.01.2021

Dialog: 43135