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Umgang mit Gefahrstoffen - wann ist eine G40 Untersuchung durchzuführen?

, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden ...

Stand: 12.06.2021

Dialog: 13698

Muss Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, uneingeschränkt die arbeitsmedizinische Vorsorge möglich gemacht werden, falls die Bedingungen aus dem Anhang der Arb MedVV zutreffen?

zu beachten.Hinweis: Die nach § 14 (2) GefStoffV geforderte arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung als Teil der Unterweisung stellt ausschließlich eine Maßnahme im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Diese dient zur Information der Beschäftigten (einschließlich der Studierenden) über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV haben ...

Stand: 26.11.2019

Dialog: 42939

Welche Vorsorge ist bei hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen erforderlich?

, der sich allgemein mit einer Gefährdung durch hautresorptive Stoffe befasst. Es gibt hingegen verschiedene DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen im Hinblick auf einzelne Gefahrstoffe, die sich auch in der Auflistung der Pflichtvorsorge erforderlich machenden Gefahrstoffe (unter den genannten Voraussetzungen a-c) im Anhang Teil 1 (1) finden, so z.B. G5 Glykoldinitrat oder Glyzerintrinitrat, G6 ...

Stand: 09.04.2022

Dialog: 43661