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Kann die verbleibende Elternzeit des ersten Kindes bei der Geburt des zweiten Kindes an diese Elternzeit drangehängt werden?

Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 8642

Ist es möglich, eine weitere Elternzeit zu nehmen, nachdem ich seit einem Jahr wieder arbeite?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 18757

Darf der Arbeitgeber die Elternzeit erst einmal nur für 1 Jahr bestätigen, obwohl sie für 2 Jahre beantragt wurde?

 anzufragen, ob es sich bei dem derzeitigen Termin für den Ablauf der Elternzeit um einen Irrtum handelt.Weitere Informationen können Sie der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit entnehmen. ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 28201