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Bin ich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag mutterschutzrechtlich geschützt?

, dass der Arbeitgeber auch bei einer Schwangeren mit Mini-Job von sich aus die Vorschriften des MuSchG einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen hat.Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 3566

Ab wann muss der Arbeitgeber eine Liegemöglichkeit gem. MuSchG und ASR vorhalten?

die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) weist im § 9 „Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung" Absatz 3 Folgendes auf:„(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen ...

Stand: 22.08.2025

Dialog: 44153

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen im Rahmen von Praktika?

Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 12869

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