Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wie wird mein Lohn bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot berechnet, wenn ich vor Bekanntgabe der Schwangerschaft noch keine 3 Monate beschäftigt war?

Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs. ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 23028

Kann ein Arbeitgeber einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder die Arbeitszeit reduzieren? Wer zahlt dann den Lohn?

abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf den Seiten www.mags.nrw.de/mutterschutz  ...

Stand: 26.05.2023

Dialog: 4062

Auf welcher Basis berechnet sich das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, wenn zuvor wegen Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzzahlung geleistet wurden?

Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...

Stand: 01.03.2019

Dialog: 4637