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Kann ich meiner schwangeren Angestellte kündigen, wenn sie trotz eines Beschäftigungsverbotes "schwarz" arbeitet?

Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche nicht mit dem Zus ...

Stand: 07.02.2019

Dialog: 20100

Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis, wenn während meiner Schwangerschaft die Firma verkauft wird?

des Betriebes zweifelsfrei identifiziert werden kann. Darüber hinaus müssen die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer über die für sie eintretenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie über die für sie vorgesehenen Maßnahmen informiert werden. Es bleibt also bei Ihrem Arbeitsverhältnis zunächst alles wie es zur Zeit ist. Der neue Betreiber und somit auch Arbeitgeber ist verantwortlich ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 5023

Gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz auch im Nebenjob?

Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht n ...

Stand: 15.10.2018

Dialog: 42482