Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist es möglich, die Mutterschutzfrist vor der Geburt zu verkürzen und diese Zeit nach der Entbindung anzuhängen?

Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungstag (s ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 17928

Kann der Arbeitgeber bei einer Verschiebung des Geburtstermins von der Mutter einen Ausgleich wegen Verlängerung der Mutterschutzfristen forden?

Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung  die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6050

Ist es möglich mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen und ärztlichem Attest auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt zu verzichten?

Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4815