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Muss ein Arbeitgeber einer Verlängerung von Elternzeit im dritten Jahr zustimmen?

Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit ...

Stand: 26.07.2018

Dialog: 6172

Kann der Arbeitgeber bei einer Verschiebung des Geburtstermins von der Mutter einen Ausgleich wegen Verlängerung der Mutterschutzfristen forden?

sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt weiterhin acht bzw. zwölf Wochen (§ 3 Abs.2 MuSchG). Eine entsprechende Forderung des Arbeitgebers ist somit unzulässig.Hierüber hinausgehende Informationen bietet der Leitfaden zum Mutterschutz. Empfehlenswert ist auch die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichte Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6050

Wann muss man spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und ab wann ist man im Kündigungsschutz?

des Kindes undfrühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."Über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Kündigung entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Weitere umfangreiche Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 4001