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Was ist mit Resturlaub nach der Mutterschutzfrist, der wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann?

Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 4683

Kann ich den im Folgejahr zustehenden Urlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen?

" sowie die Informationen zum Mutterschutz auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weisen wir hin. ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8881

Besteht während der Mutterschutzfrist der Anspruch auf Erholungsurlaub weiter?

Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Gesetz ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 1441