Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wie ist die erlaubte Arbeitszeit von Jugendlichen von 14 und 15 Jahren?

wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 1936

Gibt es eine Möglichkeit, einen minderjährigen Auszubildenden bei der "Nacht der Technik" einzusetzen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 44115

Ist es zulässig, dass ich in meiner Ausbildung an Sonn- und Feiertagen bis zu 12 Stunden arbeiten muss?

ArbZG weisen wir hin.Bei jugendlichen Auszubildenden sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die unter § 14 JArbSchG ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 4795