Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Was muss vom Arbeitgeber beachtet werden, was den Zugang und die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz von minderjährigen Auszubildenden angeht?

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss aber gewährleistet ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 6786

Gelten ambulante Dienste als mehrschichtiger Betrieb und dürfen jugendliche Auszubildende somit im Bereich der ambulanten Pflege bis 23 Uhr arbeiten?

erfüllen, in dem sie sich regelmäßig nach einem festen und für sie überschaubaren Plan ablösen, (...) ohne dass der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein muß, wenn nur die jeweils betroffenen Arbeitnehmer gegenseitig untereinander autauschbar sind. (...)"Wir gehen davon aus, dass der von Ihnen beschriebene ambulante Pflegedienst unter diese Definition fällt. ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19040

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

, dass es sich bei der Frage aber v.a. um Unterweisungen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzschutzgesetz/JArbSchG handelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet die Jugendlichen regelmäßig u.a. über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Eine Unterzeichnung erfolgt hierbei in der Praxis eher aus dem Gedanken der Beweispflicht des Arbeitgebers, dass die Unterweisung erfolgt ist.Da es sich hier um ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379