Komnet-Wissensdatenbank

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Was muss vom Arbeitgeber beachtet werden, was den Zugang und die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz von minderjährigen Auszubildenden angeht?

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss aber gewährleistet ...

Stand: 04.07.2018

Dialog: 6786

Dürfen Jugendliche Arbeiten durchführen, die für ihre Ausbildung notwendig sind, bei denen aber die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden?

von der Verantwortung entbinden.Es wird dringend empfohlen, vor Beginn einer möglichen Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten im Sinne von § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und (wenn vorhanden) den Betriebsrat einzubeziehen. ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 28130

Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb erfüllen, der Baugeräteführer ausbilden möchte, die noch keine 18 Jahre alt sind und selbstständig ein Baugerät bedienen sollen?

sind, ergibt sich aus den Ausbildungsordnungen bzw. Rahmenlehrplänen.Beim Befahren öffentlicher Bereiche mit Baumaschinen muss zudem ein amtlicher Führerschein entsprechend der Fahrzeugklasse vorhanden sein. ...

Stand: 09.04.2020

Dialog: 11830