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Rechercheergebnisse

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Darf ein Azubi unter 18 Jahren im Betrieb mit Kleber und Lösungsmittel Montagearbeiten ausüben?

auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und sie im Gefahrenschutz zu unterweisen (§ 29 JArbSchG). ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 23271

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

können. Hierzu gehört auch die Tätigkeit mit Krananlagen.Die DGUV Vorschrift 52 "Krane" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) führt diesbzgl. aus (§ 29 Abs.1):"Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

, dass es sich bei der Frage aber v.a. um Unterweisungen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzschutzgesetz/JArbSchG handelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet die Jugendlichen regelmäßig u.a. über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Eine Unterzeichnung erfolgt hierbei in der Praxis eher aus dem Gedanken der Beweispflicht des Arbeitgebers, dass die Unterweisung erfolgt ist.Da es sich hier um ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379

Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

betrachtet werden und analog der Regelungen für Flurförderzeuge mit Fahrersitz unter fachkundiger Aufsicht erfolgen. Jugendliche müssen geeignet sein, unterwiesen werden und in die Bedienung des Flurförderzeugs eingewiesen sein (auf § 29 JArbSchG wird hingewiesen). Dauer und Umfang der Aufsicht sollte vom Beherrschen des Arbeitsmittels und der Arbeitsaufgabe abhängig gemacht werden. Auf die Informationen ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 4594