Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Wo ist rechtlich geregelt, dass Kinder unter 14 Jahren generell keinen Zutritt zum Werksgelände haben?

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 1704

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke g ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

einen gleichberechtigten Zugang zu Umwelt, Transportmitteln, Information, Kommunikation, Bildung und Arbeit zu schaffen.Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter und den besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen.[...]"Auf der Seite „Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" und der Unterseite „Schutz besonderer Beschäftigtengruppen" der BG Verkehr finden ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868