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Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

im Sinne des JArbSchG mehr und eine Erstuntersuchung nach dem JArbSchG  ist nicht notwendig. Es gelten aber die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

-5, 6 und 7 JArbSchG und zu § 5 Abs. 3 die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz).  Eine Beschäftigung von Kindern in Ihrem Betrieb ist nur zulässig im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht. Zusätzlich können Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259