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Rechercheergebnisse

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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

. - Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen - Auftreten von Berufskrankheiten - Anschaffung neuer Maschinen und Geräte - Einführung neuer Arbeitsstoffe - Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen - neue Arbeitsschutzvorschriften etc. Auf die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.arbeitsschutz.nrw.de bzw. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin. ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

haben. Anhaltspunkte hierfür sind z. B.:Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen,Auftreten von Berufskrankheiten,hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,Anschaffung neuer Maschinen und Geräte,Einführung neuer Arbeitsstoffe,Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen, Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs,neue Informationen zum Arbeits ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667