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Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

. - Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen - Auftreten von Berufskrankheiten - Anschaffung neuer Maschinen und Geräte - Einführung neuer Arbeitsstoffe - Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen - neue Arbeitsschutzvorschriften etc. Auf die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.arbeitsschutz.nrw.de bzw. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin. ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

haben. Anhaltspunkte hierfür sind z. B.:Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen,Auftreten von Berufskrankheiten,hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,Anschaffung neuer Maschinen und Geräte,Einführung neuer Arbeitsstoffe,Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen, Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs,neue Informationen zum Arbeits ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

 Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.50 „Arbeitsschutzausschuss (ASA)“ liefert weitere Informationen unter 3 „Aufgaben". Dort heißt es u. a. wie folgt:„Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen. Typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind bspw.:[...]• Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anderer Dokumente,[...]" ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080