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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

Unfallversicherungsträgern vorgegeben, beispielsweise von der BG Holz und Metall mit 3 Jahren.Weitere Hinweise finden sich z.B. im § 7 Abs.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): danach hat der Arbeitgeber "die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

zu beziehen:: Frage: In welchen Zeitabständen ist eine Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Antwort: Wird beantwortet durch TRBS 1111 Nr. 3.3.1: "Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771