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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

Unfallversicherungsträgern vorgegeben, beispielsweise von der BG Holz und Metall mit 3 Jahren.Weitere Hinweise finden sich z.B. im § 7 Abs.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): danach hat der Arbeitgeber "die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Kann ich aufgrund von guten Unfallstatistiken auf Gefährdungsbeurteilungen verzichten?

Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 01.07.2024

Dialog: 17616

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

 Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.50 „Arbeitsschutzausschuss (ASA)“ liefert weitere Informationen unter 3 „Aufgaben". Dort heißt es u. a. wie folgt:„Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen. Typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind bspw.:[...]• Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anderer Dokumente,[...]" ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080