Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Existiert eine deutsche Verordnung, in der Mindestangaben an den Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden?

Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt-BAr ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 1179

Kann ein Arbeitgeber seinen Führungskräften vorgeben, in welcher Form die Gefährdungsbeurteilungen zu machen sind?

Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...

Stand: 23.11.2015

Dialog: 25348

Gibt es für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, etc.) Mindestanforderungen an den Inhalt?

sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde. Die Unterlagen müssen daher Angaben zu dem Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen enthalten. Mindestens sollten sie enthalten:• Beurteilung der Gefährdungen• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschl. Terminen ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 42614

Muss neben der Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten auch eine Zusammenfassung für den Gesamtbetrieb erstellt werden?

Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle) ersichtlich sind.Liegen gleichartige Gefährdungssituationen vor, ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.Weitere Informationen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ zu entnehmen. So erfordert die Dokumentation nach § 6 ArbSchG keine bestimmte Art von Unterlagen ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 43903