Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten neben den aushangpflichtigen Gesetzen auch die Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zur Verfügung stellen?

ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42429

Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846

Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. die Aufg ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332