Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Darf ich als Arbeitsschutzmanagement-Auditor das Unternehmen, in dem ich selbst tätig bin, auditieren?

Es gibt keine öffentlich-rechtliche Vorschrift zur Auditierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS). Dies ist Gegenstand der privatrechtlichen Normung. Gem. Nr. 3.1 DIN EN ISO 19011 (www.beuth.de) ist ein Audit ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen. In diesem Zusammenhang werden interne Audits, manchmal auch first party Audits genannt, v ...

Stand: 11.02.2016

Dialog: 25913

Ist es zulässig, Personen-Notsignal-Geräte mit deaktivierten Ruhealarm zu betreiben?

festzulegen. Wird in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, daß ein Ruhealarm nicht erforderlich ist, darf das Signalgerät ohne Ruhealarm betrieben werden.    ...

Stand: 24.03.2016

Dialog: 26246

Wer kann die Funktion eines Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)- Beauftragten übernehmen?

. Das heißt, die Einführung und das Betreiben eines freiwilligen Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) sollte und darf nicht verwechselt werden mit der Umsetzung der gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes!Der Arbeitgeber kann insofern jeden internen Beschäftigten oder externen Dienstleister (Berater, Consultant, Ingenieurbüro etc.) zum Beauftragten ...

Stand: 29.11.2017

Dialog: 26864